Barrierefreiheitserklärung
Die Fahrrad Rottstock GmbH ist bestrebt, ihre Website im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Anforderungen zur digitalen Barrierefreiheit zugänglich zu gestalten.
Unser Ziel ist es, allen Nutzern – unabhängig von körperlichen oder technischen Einschränkungen – einen möglichst einfachen und gleichberechtigten Zugang zu unseren Online-Inhalten zu ermöglichen.
1. Geltungsbereich
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website:
fahrradrottstock.de
2. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist teilweise vereinbar mit den Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 – Konformitätsstufe AA sowie den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zur Barrierefreiheit.
Wir arbeiten kontinuierlich daran, bestehende Barrieren zu identifizieren und zu reduzieren.
3. Nicht barrierefreie Inhalte
Trotz unserer Bemühungen können einige Inhalte derzeit noch nicht vollständig barrierefrei sein.
Dazu können gehören:
einzelne Produktbilder ohne vollständige Alternativtexte
eingebettete Inhalte von Drittanbietern (z. B. Zahlungs- oder Versanddienste)
ältere Dokumente oder PDF-Dateien
bestimmte grafische Elemente mit eingeschränkter Kontrastanpassung
Wir bemühen uns, diese Inhalte schrittweise zu verbessern.
4. Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit
Wir setzen folgende Maßnahmen um, um die Zugänglichkeit unserer Website zu verbessern:
klare und strukturierte Navigation
gut lesbare Schriftarten und ausreichende Kontraste
Unterstützung von Tastatur-Navigation
responsive Darstellung für mobile Geräte
Verwendung von Alternativtexten für Bilder (laufende Optimierung)
technische Optimierung für Screenreader
5. Feedback und Kontakt
Sollten Sie auf Barrieren stoßen oder Verbesserungsvorschläge haben, kontaktieren Sie uns bitte:
Fahrrad Rottstock GmbH
Unter den Ulmen 30–32
33330 Gütersloh
Deutschland
E-Mail: info@fahrradrottstock.de
Telefon: +49 (155) 1076-9508
Wir bemühen uns, Ihr Anliegen schnellstmöglich zu prüfen und eine Lösung zu finden.
6. Durchsetzungsverfahren
Falls Sie innerhalb eines angemessenen Zeitraums keine zufriedenstellende Antwort auf Ihr Feedback erhalten, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden.
Die zuständigen Stellen variieren je nach Bundesland und werden durch die jeweiligen Behörden für digitale Barrierefreiheit benannt.
7. Aktualisierung dieser Erklärung
Diese Erklärung wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf aktualisiert, um den aktuellen gesetzlichen Anforderungen und technischen Entwicklungen zu entsprechen.